Zuschläge berechnen: Nacht, Sonntag, Feiertag – Höhe, steuerfreie Grenzen und Erfassung
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind nur dann steuerfrei, wenn sie korrekt berechnet und die Stunden einzeln nachgewiesen sind. Wir erklären Pflicht und Kür, die Prozentsätze des § 3b EStG, die Grundlohngrenzen und was die Zeiterfassung dafür leisten muss.
Wer nachts, sonntags oder an Feiertagen arbeitet, bekommt in den meisten Betrieben einen Zuschlag. Was viele nicht wissen: Gesetzlich vorgeschrieben ist nur der Nachtzuschlag – alle anderen folgen aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Dafür belohnt der Fiskus Zuschläge großzügig: Bis zu bestimmten Prozentsätzen sind sie steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3b EStG). Voraussetzung ist, dass die zuschlagsfähigen Stunden einzeln nachgewiesen werden. Genau hier kommt die Zeiterfassung ins Spiel.
Welche Zuschläge sind Pflicht, welche freiwillig?
| Zuschlag | Rechtsgrundlage | Pflicht? |
|---|---|---|
| Nachtarbeit (23–6 Uhr, mind. 2 h in diesem Fenster) | § 6 Abs. 5 ArbZG | Ja – „angemessener“ Zuschlag oder Freizeitausgleich; Rechtsprechung: in der Regel 25 %, bei Dauernachtarbeit 30 % |
| Sonntagsarbeit | Tarif / Vertrag | Nein – aber Ersatzruhetag innerhalb von 2 Wochen Pflicht (§ 11 Abs. 3 ArbZG) |
| Feiertagsarbeit | Tarif / Vertrag | Nein – aber Ersatzruhetag innerhalb von 8 Wochen Pflicht |
| Überstundenzuschlag | Tarif / Vertrag | Nein – gesetzlich nur die Grundvergütung der Überstunde |
| Samstagsarbeit, Spätschicht | Tarif / Vertrag | Nein |
Steuerfreie Zuschläge nach § 3b EStG
Zuschläge, die zusätzlich zum Grundlohn für tatsächlich geleistete Arbeit in den begünstigten Zeiten gezahlt werden, bleiben bis zu folgenden Prozentsätzen des Grundlohns steuerfrei – und damit auch sozialversicherungsfrei (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV):
| Zeitraum | Steuerfrei bis | Hinweis |
|---|---|---|
| Nachtarbeit 20:00–6:00 Uhr | 25 % | Allgemeiner Nachtzuschlag |
| Nachtarbeit 0:00–4:00 Uhr | 40 % | Nur, wenn die Arbeit vor 0:00 Uhr aufgenommen wurde |
| Sonntagsarbeit 0:00–24:00 Uhr | 50 % | Gilt auch für die Zeit von 0:00 bis 4:00 Uhr des Folgetags, wenn vor 0 Uhr begonnen |
| Gesetzliche Feiertage | 125 % | Plus 4 Stunden in den Folgetag, wenn vor 0 Uhr begonnen |
| 24.12. ab 14 Uhr, 25./26.12., 1. Mai | 150 % | Höchstsatz |
| Silvester ab 14 Uhr | 125 % | Wie Feiertag |
Zwei Grenzen sind zu beachten: Für die Steuerfreiheit wird der Grundlohn mit höchstens 50 € je Stunde angesetzt, für die Sozialversicherungsfreiheit mit höchstens 25 € je Stunde. Wer mehr verdient, kann den Zuschlag nur bis zu diesem Grundlohnanteil steuerfrei erhalten. Fallen Sonntag und Feiertag zusammen, gilt nur der höhere Satz; Nachtzuschlag kann zusätzlich zu Sonntags- oder Feiertagszuschlag steuerfrei gezahlt werden.
Rechenbeispiel
Eine Pflegekraft mit 20 € Grundlohn arbeitet am Sonntag von 20:00 bis 6:00 Uhr (10 Stunden, davon 1 Stunde Pause ohne Lohn, also 9 Arbeitsstunden). Der Tarif sieht 50 % Sonntagszuschlag und 25 % Nachtzuschlag vor.
- Sonntag 20:00–24:00 (4 h): 4 × 20 € × 50 % = 40 € Sonntagszuschlag, steuerfrei; zusätzlich 4 × 20 € × 25 % = 20 € Nachtzuschlag, steuerfrei.
- Montag 0:00–4:00 (4 h, Arbeit vor 0 Uhr begonnen): Sonntagszuschlag gilt weiter (4 × 20 € × 50 % = 40 €), Nachtzuschlag bis 40 % steuerfrei – gezahlt werden tariflich 25 % = 20 €.
- Montag 4:00–6:00 (abzüglich Pause, 1 h): nur Nachtzuschlag 1 × 20 € × 25 % = 5 €.
- Summe: 125 € Zuschläge, vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei – weil die Stunden einzeln belegt sind.
Pauschale Zuschläge („200 € Nachtpauschale im Monat“) sind nicht steuerfrei, solange sie nicht spätestens zum Jahresende anhand der tatsächlichen Stunden abgerechnet werden. Das Finanzamt verlangt den Einzelnachweis – also eine Zeiterfassung mit Beginn und Ende je Tag.
Was die Zeiterfassung leisten muss
- 1Beginn und Ende jeder Schicht minutengenau – nur so lassen sich Stunden den Zeitfenstern 20–6, 0–4 und dem Kalendertag zuordnen.
- 2Sonn- und Feiertage automatisch erkennen (bundeslandabhängige Feiertage!).
- 3Arbeit an eigentlich freien Tagen erkennbar machen – Grundlage für Ersatzruhetage.
- 4Pausen ausweisen, denn Zuschläge gelten nur für Arbeitsstunden.
- 5Export je Mitarbeitendem und Monat für das Lohnbüro (CSV/PDF), mindestens zwei Jahre aufbewahren.
worktrackr erkennt Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie an freien Tagen automatisch und schreibt sie mit dem von dir eingestellten Zuschlag (z. B. 50 % oder 100 %) dem Überstundenkonto gut. Beginn und Ende jeder Schicht stehen minutengenau auf dem Nachweis, sodass das Lohnbüro Nachtzuschläge nach § 3b EStG berechnen kann. Kostenlos bis 5 Nutzer.
- Überstunden richtig berechnen – Soll, Ist und Konto.
- Schichtplanung und Arbeitszeitgesetz – Ruhezeiten, Nachtarbeit, Ersatzruhetage.
- Zeiterfassung im Pflegedienst – Wegezeiten, geteilte Dienste, Zuschläge.
- Zeiterfassung für Sicherheitsdienste – Branchenseite: Schichten je Objekt.
Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Prozentsätze und Grenzen nach § 3b EStG und SvEV können sich ändern – bitte mit dem Lohnbüro oder Steuerberater abstimmen.
Häufige Fragen
Zeiterfassung, die diese Regeln automatisch umsetzt
Fahrt + Arbeit per Start/Stopp, Serverzeit, Überstundenkonto, Stundenzettel als PDF. Kostenlos für bis zu 5 Nutzer, danach nur 3,90 € pro zusätzlichem Mitarbeiter.
Nichts verpassen – zum Newsletter anmelden
Ein bis zwei Mails pro Monat mit neuen Ratgebern, Funktions-Updates und Praxis-Tipps rund um Arbeitszeiterfassung, Überstunden, Urlaub und Stundenzettel. Kein Spam, jederzeit abbestellbar.
Häufig gesuchte Themen rund um die Zeiterfassung
Direkt zur passenden Antwort – nach Themen sortiert.
- Arbeitszeiterfassung Pflicht
- Zeiterfassung Pflicht 2024
- Arbeitszeiterfassung Gesetz 2024
- Gesetz zur Arbeitszeiterfassung
- Zeiterfassungspflicht
- Zeiterfassung gesetzlich vorgeschrieben
- Arbeitsschutzgesetz Zeiterfassung
- Arbeitszeitgesetz Zeiterfassung
- Arbeitsrecht Zeiterfassung
- Stechuhr Pflicht
- Elektronische Zeiterfassung Pflicht
- Wer muss Stundenzettel führen?
- Müssen Arbeitszeiten erfasst werden?
- Zeiterfassung Pflicht Unternehmen
- Arbeitszeiten speichern Aufbewahrungsfrist
- Revisionssichere Zeiterfassung
- Einsichtsrecht Zeiterfassung Mitarbeiter