Recht & Pflichten · Stand 21. September 2026

Zeiterfassung Gesetz: alle Vorschriften zur Arbeitszeiterfassung auf einen Blick

Arbeitszeitgesetz, Arbeitsschutzgesetz, Mindestlohngesetz, EuGH-Urteil 2019, BAG-Beschluss 2022 und die geplante Reform zur elektronischen Zeiterfassung: Diese Seite bündelt die gesetzlichen Vorschriften zur Arbeitszeiterfassung – wer was erfassen muss, welche Fristen und Bußgelder gelten und was für Kleinbetriebe gilt. Vertiefungen findest du in den verlinkten Ratgebern.

Seit 2022 Pflicht
für alle Arbeitgeber
Beginn · Ende · Dauer
täglich erfassen
2 Jahre
aufbewahren
Gesetzestext mit Stempel – Vorschriften zur Arbeitszeiterfassung

Die sechs Rechtsgrundlagen der Zeiterfassungspflicht

Ein einzelnes „Zeiterfassungsgesetz“ gibt es nicht. Die Pflicht entsteht aus dem Zusammenspiel von europäischer Rechtsprechung, deutschem Arbeitsschutz- und Arbeitszeitrecht sowie dem Mindestlohngesetz – ergänzt durch die geplante Gesetzesreform.

EuGH 2019

EuGH-Urteil „CCOO“ (C-55/18) vom 14.05.2019

Mitgliedstaaten müssen Arbeitgeber verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit einzurichten.

Gilt für: Alle Arbeitgeber in der EU

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BAG 2022

BAG-Beschluss 1 ABR 22/21 vom 13.09.2022

Die Pflicht gilt in Deutschland bereits – aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG. Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sind zu erfassen; die Form ist (noch) frei.

Gilt für: Alle Arbeitgeber mit Arbeitnehmern

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ArbSchG

§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz

Der Arbeitgeber muss für eine geeignete Organisation sorgen – dazu gehört nach dem BAG ein System zur Arbeitszeiterfassung. Grundlage der heutigen Pflicht.

Gilt für: Alle Arbeitgeber

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ArbZG

§ 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (geltende Fassung)

Arbeitszeit über 8 Stunden werktäglich sowie Sonn- und Feiertagsarbeit sind aufzuzeichnen und 2 Jahre aufzubewahren. Höchstarbeitszeit 8 (max. 10) Stunden, 11 Stunden Ruhezeit, Pausen nach § 4.

Gilt für: Alle Arbeitgeber

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MiLoG

§ 17 Mindestlohngesetz

Beginn, Ende und Dauer spätestens 7 Tage nach dem Arbeitstag dokumentieren, 2 Jahre aufbewahren. Bußgeld bis 30.000 €.

Gilt für: Minijobber sowie Branchen nach § 2a SchwarzArbG: Bau, Gebäudereinigung, Gastronomie, Speditionen, Messebau u. a.

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Speicherung

Aufbewahrung & Revisionssicherheit (§ 16 Abs. 2 ArbZG, § 17 MiLoG, DSGVO)

Arbeitszeitdaten mindestens 2 Jahre ab Jahresende manipulationssicher aufbewahren; Korrekturen mit Änderungshistorie protokollieren; Einsichtsrecht der Beschäftigten; Export für Zoll und Gewerbeaufsicht; rollenbasierte Zugriffskontrolle.

Gilt für: Alle Arbeitgeber – unabhängig von der Form der Erfassung

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ArbZG-E

Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes (§ 16 ArbZG-E)

Elektronische, taggleiche Erfassung von Beginn, Ende und Dauer; Delegation an Beschäftigte; Ausnahme für Betriebe bis 10 Beschäftigte; Tariföffnung; gestaffelte Übergangsfristen. Noch nicht verabschiedet.

Gilt für: Alle Arbeitgeber – Kleinbetriebe von der elektronischen Form befreit

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Wer muss was erfassen? Schnellübersicht

Die Pflicht trifft praktisch jeden Betrieb mit Arbeitnehmern. Unterschiede gibt es nur bei Frist, Form und Rechtsgrundlage.

Betrieb / SituationErfassungspflicht?Rechtsgrundlage & Besonderheit
Handwerksbetrieb mit Gesellen (z. B. Elektro, SHK, Kfz)Ja – Beginn, Ende, Dauer täglichBAG 2022 / ArbSchG; bei Baubezug zusätzlich § 17 MiLoG (7-Tage-Frist)
Betrieb mit MinijobbernJa – innerhalb von 7 Tagen, 2 Jahre aufbewahren§ 17 MiLoG – unabhängig von der Branche
Gebäudereinigung, Gastronomie, Bau, Spedition, MessebauJa – innerhalb von 7 Tagen§ 17 MiLoG i. V. m. § 2a SchwarzArbG
Büro / Dienstleister mit VertrauensarbeitszeitJa – Erfassung durch die Beschäftigten selbstBAG 2022; Vertrauensarbeitszeit bleibt möglich, entbindet aber nicht von der Erfassung
Homeoffice / mobile ArbeitJa – wie im BetriebBAG 2022; App oder Browser-Eingabe statt Terminal
Leitende Angestellte (§ 18 ArbZG), ChefärzteNein (Ausnahme vom ArbZG)Ausnahme eng auszulegen – Details im Ratgeber „Ausnahmen“
Einzelunternehmer ohne ArbeitnehmerNeinKeine Arbeitnehmer, kein Arbeitsschutzrecht – Erfassung freiwillig (Nachkalkulation)
Kleinbetrieb bis 10 BeschäftigteJa – Form frei (Papier erlaubt)Erfassungspflicht gilt; nach dem Entwurf dauerhaft von der elektronischen Form befreit

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist der Gesetzestext bzw. die jeweilige Rechtsprechung; Details zu Ausnahmen im Ratgeber Zeiterfassung Pflicht: Ausnahmen.

Zeitleiste: Vom EuGH-Urteil zur elektronischen Zeiterfassung

  1. 2015
    Mindestlohngesetz tritt in Kraft
    Dokumentationspflicht (§ 17 MiLoG) für Minijobs und bestimmte Branchen
  2. 14.05.2019
    EuGH-Urteil „CCOO“
    Pflicht zu einem objektiven, verlässlichen Zeiterfassungssystem in der EU
  3. 13.09.2022
    BAG-Beschluss 1 ABR 22/21
    Arbeitszeiterfassung ist in Deutschland für alle Arbeitgeber Pflicht
  4. April 2023
    Erster Referentenentwurf des BMAS
    Elektronische, taggleiche Erfassung geplant – nicht verabschiedet
  5. April 2025
    Koalitionsvertrag
    „Unbürokratische“ elektronische Zeiterfassung, Vertrauensarbeitszeit, Übergangsregeln für KMU angekündigt
  6. Juni 2026
    Neuer Referentenentwurf (§ 16 ArbZG-E)
    Elektronische Pflicht, Ausnahme bis 10 Beschäftigte, Tariföffnung, gestaffelte Fristen – im Verfahren
Merksatz: Die Pflicht zur Zeiterfassung gilt seit 2022 für jeden Arbeitgeber. Die Reform regelt nur noch die Form – voraussichtlich elektronisch und taggleich. Wer heute digital erfasst, muss bei Inkrafttreten nichts mehr ändern. Details: Elektronische Zeiterfassung wird Pflicht.
Schritt für Schritt umsetzen: Der Blog-Beitrag Gesetzliche Vorschriften zur Zeiterfassung erfüllen geht jede Vorschrift einzeln durch – was sie verlangt, wer betroffen ist, welche Frist gilt und wie ein Betrieb sie konkret erfüllt, inklusive Checkliste für die Behördenkontrolle. Ab 2027 kommt die Formvorschrift der Sozialversicherung hinzu: Arbeitszeitnachweise und Entgeltunterlagen digital führen (§ 8 BVV).
Vertiefung

Alle Ratgeber zu Recht & Pflichten

Monteur bei der Arbeit – Arbeitszeiterfassung ist für alle Betriebe Pflicht

Arbeitszeiterfassung Pflicht 2026: Gesetz, Regeln und was Betriebe jetzt wissen müssen

Die systematische Arbeitszeiterfassung ist für alle Arbeitgeber Pflicht – seit dem BAG-Urteil vom September 2022, unabhängig von Branche und Betriebsgröße. Wir erklären, was erfasst werden muss, welche Gesetze gelten, was sich 2024 bis 2026 getan hat, ob eine Stechuhr nötig ist und wie Betriebe die Pflicht ohne Zettelwirtschaft umsetzen.

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Reichstagsgebäude in Berlin – der Bundestag berät die Reform des Arbeitszeitgesetzes zur elektronischen Zeiterfassung

Elektronische Zeiterfassung wird Pflicht: Arbeitszeitgesetz-Reform, Übergangsfristen und was Kleinbetriebe jetzt tun sollten

Die Pflicht zur Zeiterfassung gilt seit dem BAG-Urteil 2022 – neu geregelt wird jetzt die Form: Der Gesetzgeber will die elektronische, taggleiche Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit ins Arbeitszeitgesetz schreiben. Wir erklären, was der Entwurf für Handwerk, Werkstatt und Dienstleister bedeutet, welche Übergangsfristen und Ausnahmen geplant sind und wie du dich ohne Aufwand rechtzeitig aufstellst.

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Fahrzeit als Arbeitszeit: Was für Monteure, Handwerker und Außendienst gilt

Ob Anfahrt zur Baustelle, Fahrt zwischen zwei Kunden oder der Weg vom Wohnort zum Einsatzort – die Frage „ist das Arbeitszeit?“ sorgt in vielen Betrieben für Streit. Hier die Regeln aus Arbeitszeitgesetz und Rechtsprechung, verständlich erklärt.

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Pausenregelung im Handwerk: Gesetzliche Pausen, Ruhezeiten und was bei Monteuren gilt

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Schloss auf einer Tastatur – Datenschutz bei der digitalen Zeiterfassung

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„Darf ich die Arbeitszeit meiner Mitarbeiter überhaupt digital erfassen?" Ja – Sie müssen es sogar. Trotzdem gelten Regeln: Welche Daten dürfen erfasst werden, wie lange, wer darf sie sehen und was ist mit GPS? Die DSGVO-Checkliste für Betriebe.

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Kleines Team eines Handwerksbetriebs bespricht sich – Zeiterfassungspflicht gilt auch für Kleinbetriebe

Zeiterfassung Pflicht: Ausnahmen, Kleinbetriebe und ab wie vielen Mitarbeitern sie gilt

„Wir sind doch nur fünf Leute – müssen wir wirklich erfassen?“ Ja. Die Pflicht zur Zeiterfassung kennt keine Mitarbeiter-Untergrenze. Ausnahmen gibt es nur für wenige Personengruppen, und die geplante Kleinbetriebsregel betrifft nur die Form der Erfassung. Wer wirklich ausgenommen ist und was Betriebe jeder Größe tun müssen.

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Uhr und Notizen auf dem Schreibtisch – Anforderungen an die Arbeitszeiterfassung

Wie muss die Arbeitszeit erfasst werden? Anforderungen, Regeln und was erlaubt ist

Dass Arbeitszeit erfasst werden muss, ist geklärt. Aber wie? Reicht Excel, muss es minutengenau sein, darf gerundet werden, darf der Chef den Standort sehen? Hier die konkreten Anforderungen an ein zulässiges Zeiterfassungssystem – und die Regeln, was erlaubt ist und was nicht.

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Handwerker auf der Baustelle mit Werkzeug – Arbeitszeiterfassung im Handwerk

Arbeitszeiterfassung im Handwerk: Pflicht, Sonderregeln und digitale Umsetzung

Baustelle statt Büro, Fahrzeug statt Schreibtisch, Kolonne statt Einzelarbeitsplatz: Die Arbeitszeiterfassung im Handwerk hat eigene Regeln – und eigene Fallstricke. Was Handwerksbetriebe erfassen müssen, welche Branchen der Zoll besonders prüft und warum die digitale Zeiterfassung im Handwerk längst mehr als eine Pflichtübung ist.

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Aushilfe im Café bei der Arbeit – Zeiterfassung für Minijobber nach Mindestlohngesetz

Minijob und Zeiterfassung: Was das Mindestlohngesetz verlangt – 7-Tage-Frist, Stundengrenze, Aufbewahrung

Für Minijobber gilt die strengste Form der Zeiterfassungspflicht: Beginn, Ende und Dauer müssen nach § 17 MiLoG spätestens 7 Tage nach dem Arbeitstag aufgezeichnet sein. Wir erklären die Regeln, die Verbindung zur Verdienstgrenze, typische Fehler und die einfache Umsetzung für Betriebe mit Aushilfen.

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Person arbeitet zu Hause am Laptop – Zeiterfassung im Homeoffice

Homeoffice-Zeiterfassung: Pflicht, erlaubte Kontrolle und Datenschutz beim mobilen Arbeiten

Auch im Homeoffice muss die Arbeitszeit erfasst werden – aber ohne Überwachung. Wir erklären, was Arbeitgeber erfassen müssen und dürfen, was verboten ist, wie Ruhezeiten und Erreichbarkeit geregelt werden sollten und wie die Umsetzung per Browser gelingt.

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Schichtplan und Kalender – Schichtplanung nach Arbeitszeitgesetz

Schichtplanung und Arbeitszeitgesetz: Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten, Nachtarbeit und Ausnahmen

Ein Schichtplan muss nicht nur den Betrieb abdecken, sondern auch das Arbeitszeitgesetz einhalten. Wir erklären die Grenzen für Tages- und Wochenarbeitszeit, Ruhezeiten zwischen Schichten, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit – und wie die Zeiterfassung zeigt, ob der Plan in der Realität hält.

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Auszubildender lernt mit Ausbilder im Betrieb – Zeiterfassung für Azubis nach Jugendarbeitsschutzgesetz

Zeiterfassung für Azubis und Jugendliche: Jugendarbeitsschutzgesetz, Berufsschule, Pausen und Urlaub

Für minderjährige Azubis gelten strengere Regeln als für erwachsene Beschäftigte: kürzere Arbeitszeit, längere Pausen, keine Nachtarbeit, Anrechnung der Berufsschule. Wir erklären das Jugendarbeitsschutzgesetz kompakt und zeigen, wie Betriebe die Zeiten von Azubis rechtssicher erfassen.

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Aktenordner im Archiv – Aufbewahrungsfristen für Arbeitszeitnachweise

Aufbewahrungsfristen für Arbeitszeitnachweise: 2, 6 oder 10 Jahre? ArbZG, MiLoG, Steuer und Sozialversicherung

Für Arbeitszeitnachweise gelten mehrere Aufbewahrungsfristen gleichzeitig: zwei Jahre nach Arbeitszeit- und Mindestlohngesetz, sechs Jahre, sobald sie Teil der Lohnunterlagen sind, und Vorhaltepflichten für die Sozialversicherungsprüfung. Wir ordnen die Fristen, erklären den Fristbeginn und zeigen, wie digitale Archivierung die DSGVO-Löschpflicht erfüllt.

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Entspanntes Arbeiten mit Kaffee am Schreibtisch – Vertrauensarbeitszeit mit Zeiterfassung

Vertrauensarbeitszeit nach dem BAG-Urteil: Was noch erlaubt ist – und wie Erfassung und Vertrauen zusammenpassen

Vertrauensarbeitszeit ist nicht abgeschafft – aber sie braucht seit dem BAG-Urteil eine Erfassung. Wir zeigen, was das konkret heißt: Selbstaufzeichnung statt Kontrolle, welche Pflichten beim Arbeitgeber bleiben, was der Gesetzentwurf vorsieht und wie ein rechtssicheres Modell für Büro, Agentur und Außendienst aussieht.

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Vorhängeschloss auf Tastatur – Arbeitszeitdaten manipulationssicher speichern

Arbeitszeiten speichern: Revisionssicherheit, Aufbewahrungsfrist und Einsichtsrecht – was 2026 gilt

Erfassen allein reicht nicht: Arbeitszeiten müssen mindestens zwei Jahre manipulationssicher aufbewahrt, Änderungen nachvollziehbar protokolliert und für Beschäftigte wie Behörden jederzeit einsehbar sein. Der Referentenentwurf 2026 verschärft genau diese Punkte. Wir erklären, was Revisionssicherheit konkret bedeutet, welche Fristen gelten und woran Excel und Papier scheitern.

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Häufige Fragen zum Zeiterfassungsgesetz

Gesetzeskonform erfassen – ab heute, ohne Kosten

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