Recht & Pflichten

Schichtplanung und Arbeitszeitgesetz: Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten, Nachtarbeit und Ausnahmen

Ein Schichtplan muss nicht nur den Betrieb abdecken, sondern auch das Arbeitszeitgesetz einhalten. Wir erklären die Grenzen für Tages- und Wochenarbeitszeit, Ruhezeiten zwischen Schichten, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit – und wie die Zeiterfassung zeigt, ob der Plan in der Realität hält.

9 Min. Lesezeit Aktualisiert am 03. Oktober 2026von der worktrackr Redaktion
Schichtplan und Kalender – Schichtplanung nach Arbeitszeitgesetz

Schichtarbeit ist in Pflege, Gastronomie, Sicherheit, Produktion und Handel Alltag. Der Schichtplan entscheidet, ob der Betrieb läuft – und ob das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird. Die Bußgelder sind empfindlich (bis 30.000 €), die Regeln aber überschaubar. Dieser Ratgeber fasst zusammen, was jeder Schichtplaner wissen muss, und zeigt, warum die Zeiterfassung die zweite Hälfte der Schichtplanung ist: Sie zeigt, ob der Plan in der Wirklichkeit eingehalten wurde.

Die Grundregeln des Arbeitszeitgesetzes

RegelVorschriftInhalt
Werktägliche Höchstarbeitszeit§ 3 ArbZG8 Stunden; bis 10 Stunden, wenn innerhalb von 6 Monaten/24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden
Wochenarbeitszeitfolgt aus § 3Werktage Mo–Sa: max. 48 h/Woche im Durchschnitt, kurzfristig bis 60 h
Ruhepausen§ 4 ArbZG30 min bei > 6 h, 45 min bei > 9 h; im Voraus festgelegt, teilbar in Blöcke ab 15 min; spätestens nach 6 h Arbeit
Ruhezeit§ 5 ArbZG11 Stunden ununterbrochen zwischen Arbeitsende und nächstem Beginn; Verkürzung auf 10 h in Krankenhäusern, Pflege, Gaststätten, Verkehr u. a. mit Ausgleich innerhalb eines Monats
Nachtarbeit§ 6 ArbZGNachtzeit 23–6 Uhr (Bäckereien 22–5); Nachtarbeitnehmer: max. 8 h, bis 10 h bei Ausgleich innerhalb eines Monats; Anspruch auf arbeitsmedizinische Untersuchung und Zuschlag/Freizeitausgleich
Sonn- und Feiertagsruhe§ 9–11 ArbZGGrundsätzlich Beschäftigungsverbot 0–24 Uhr; Ausnahmen (§ 10) u. a. für Pflege, Gastronomie, Sicherheit, Verkehr, Rundfunk; mind. 15 Sonntage im Jahr frei; Ersatzruhetag innerhalb 2 Wochen (Sonntag) bzw. 8 Wochen (Feiertag)

Die häufigsten Fehler im Schichtplan

  • Spät-Früh-Wechsel: Spätschicht bis 22:30, Frühschicht ab 6:00 – nur 7,5 Stunden Ruhezeit. Verstoß gegen § 5 ArbZG. Zulässig wäre frühestens 9:30 (bzw. 8:30 mit Verkürzung in zugelassenen Branchen).
  • Zwölf-Stunden-Schichten als Regel: Mehr als 10 Stunden sind nur mit Tarifvertrag und besonderen Voraussetzungen möglich (§ 7 ArbZG). Ohne Tarif ist bei 10 Stunden Schluss – inklusive Übergabe.
  • Pausen „nach Bedarf“: Pausen müssen im Voraus feststehen. „Wenn es ruhig ist“ erfüllt das nicht; der Mitarbeitende hätte dann keine Pause und die Arbeitszeit wäre entsprechend länger.
  • Sieben Tage am Stück: Rechtlich möglich, aber nur, wenn die 15 freien Sonntage und die Ersatzruhetage eingehalten werden – und die Wochenarbeitszeit im Durchschnitt stimmt.
  • Einspringen ohne Plan-Update: Der Plan sagt frei, die Realität sagt Schicht. Ohne Erfassung wird der Verstoß gegen Ruhezeit oder Höchstarbeitszeit nicht einmal bemerkt.

Nachtarbeit: besondere Pflichten

Nachtarbeitnehmer sind Beschäftigte, die normalerweise in Wechselschicht Nachtarbeit leisten oder an mindestens 48 Tagen im Jahr nachts arbeiten (§ 2 Abs. 5 ArbZG). Für sie gilt: Höchstarbeitszeit 8 Stunden (10 mit Ausgleich innerhalb eines Monats statt sechs), Anspruch auf arbeitsmedizinische Untersuchung vor Aufnahme und danach alle drei Jahre (ab 50 jährlich), Anspruch auf Umsetzung auf einen Tagesarbeitsplatz bei gesundheitlicher Gefährdung und – wenn kein Tarifvertrag etwas regelt – auf einen angemessenen Zuschlag oder bezahlte freie Tage (§ 6 Abs. 5 ArbZG). Die steuerliche Seite erklärt der Ratgeber Zuschläge berechnen.

Sonn- und Feiertagsarbeit: wer darf, was folgt?

In den in § 10 ArbZG genannten Bereichen – u. a. Not- und Rettungsdienste, Krankenhäuser und Pflege, Gaststätten und Hotels, Bewachungsgewerbe, Verkehr, Landwirtschaft, Rundfunk, Messen – ist Sonn- und Feiertagsarbeit erlaubt. Daraus folgen drei Pflichten: mindestens 15 beschäftigungsfreie Sonntage im Jahr, ein Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen für jeden Arbeitssonntag und innerhalb von acht Wochen für jeden Arbeitsfeiertag (§ 11 Abs. 3 ArbZG) sowie die Aufzeichnung der Sonn- und Feiertagsarbeit (§ 16 Abs. 2 ArbZG). Für Branchen außerhalb des § 10 kann die Aufsichtsbehörde Ausnahmen bewilligen (§ 13 ArbZG).

Ausnahmen durch Tarifvertrag (§ 7 ArbZG)

Tarifverträge und darauf gestützte Betriebsvereinbarungen dürfen vom Gesetz abweichen: Arbeitszeit über 10 Stunden bei regelmäßig erheblichem Bereitschaftsdienst, Verkürzung der Ruhezeit um bis zu 2 Stunden, längere Ausgleichszeiträume, abweichende Nachtzeit. Ohne Tarifbindung gelten die gesetzlichen Grenzen unverändert. Viele Betriebe unterschätzen, dass eine bloße arbeitsvertragliche Vereinbarung diese Abweichungen nicht erlaubt.

Prüfliste für Schichtplaner

  1. 1Liegt zwischen jedem Schichtende und dem nächsten Beginn 11 Stunden (bzw. 10 mit Ausgleich)?
  2. 2Ist keine Schicht länger als 10 Stunden inklusive Übergabe? Stimmt der 8-Stunden-Durchschnitt im Ausgleichszeitraum?
  3. 3Sind Pausen fest eingeplant – 30 Minuten ab 6 Stunden, 45 ab 9 Stunden, spätestens nach 6 Stunden?
  4. 4Hat jeder Mitarbeitende mindestens 15 freie Sonntage im Jahr und einen Ersatzruhetag je Arbeitssonntag/-feiertag?
  5. 5Sind Nachtarbeitnehmer identifiziert, untersucht und mit Zuschlag/Freizeit ausgeglichen?
  6. 6Werden Jugendliche (unter 18) nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz geplant – keine Nacht-, kaum Wochenendarbeit?
  7. 7Zeigt die Zeiterfassung, ob der Plan tatsächlich eingehalten wurde – inklusive Einspringen und Überziehen?

Plan und Realität gehören zusammen: worktrackr erfasst die tatsächlichen Schichtzeiten am Handy, zeigt Soll/Ist je Tag, erkennt Arbeit an Sonn-, Feiertagen und freien Tagen automatisch und macht in der Auswertung sichtbar, wer regelmäßig über 8 oder 10 Stunden liegt. Kostenlos bis 5 Nutzer. Branchenseiten: Pflegedienst, Gastronomie, Sicherheitsdienst.

Weiterführende Ratgeber

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Tarifverträge und behördliche Ausnahmebewilligungen können abweichende Regeln enthalten.

Häufige Fragen

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