Recht & Pflichten

Fahrzeit als Arbeitszeit: Was für Monteure, Handwerker und Außendienst gilt

Ob Anfahrt zur Baustelle, Fahrt zwischen zwei Kunden oder der Weg vom Wohnort zum Einsatzort – die Frage „ist das Arbeitszeit?“ sorgt in vielen Betrieben für Streit. Hier die Regeln aus Arbeitszeitgesetz und Rechtsprechung, verständlich erklärt.

6 Min. Lesezeit Aktualisiert am 06. September 2026von der worktrackr Redaktion
Servicefahrzeug eines Handwerksbetriebs unterwegs zum Kunden – Fahrzeit zählt als Arbeitszeit

Monteure, Servicetechniker und Handwerker verbringen oft ein bis zwei Stunden am Tag im Fahrzeug. Ob diese Zeit als Arbeitszeit zählt, entscheidet über Überstunden, Lohn und die Einhaltung der Höchstarbeitszeit. Die gute Nachricht: Die Rechtslage ist klarer, als viele denken.

Die Grundregel: Fahrt im Auftrag des Arbeitgebers ist Arbeitszeit

Wer auf Anweisung des Arbeitgebers zu einem Kunden, einer Baustelle oder einem Einsatzort fährt, arbeitet. Die Fahrt ist „fremdnützig“ – sie dient dem Betrieb, nicht dem privaten Interesse des Mitarbeiters. Das Bundesarbeitsgericht hat das mehrfach bestätigt, zuletzt deutlich im Urteil vom 17.10.2018 (5 AZR 553/17): Fahrten zu auswärtigen Arbeitsstellen sind Arbeitszeit und grundsätzlich zu vergüten wie die Haupttätigkeit – sofern Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes regeln.

Die typischen Fälle im Überblick

SituationArbeitszeit (ArbZG)?Vergütung?
Wohnung → Betrieb (normaler Arbeitsweg)NeinNein
Betrieb → Kunde / BaustelleJaJa
Kunde → Kunde (zwischen Einsätzen)JaJa
Wohnung → direkt zur Baustelle (ohne Betrieb)Ja, in der RegelJa – Abweichungen per Tarif-/Arbeitsvertrag möglich, z. B. Anrechnung des üblichen Arbeitswegs
Fahrer des FirmenfahrzeugsJaJa
Beifahrer im FirmenfahrzeugJa (Arbeitsschutz)Grundsätzlich ja; Tarifverträge können geringere Sätze vorsehen
Materialabholung, Fahrt zum LagerJaJa

Im Arbeitszeitgesetz geht es um den Gesundheitsschutz: Hier zählt die Fahrt immer, wenn sie im Auftrag des Arbeitgebers erfolgt – auch als Beifahrer. Bei der Vergütung können Tarifverträge (z. B. im Baugewerbe oder Elektrohandwerk) eigene Regeln zu Wegegeld, Fahrtkostenpauschalen oder Anrechnung treffen. Fehlt eine solche Regelung, gilt: Fahrzeit wird wie Arbeitszeit bezahlt.

Beispiel aus der Praxis

Ein SHK-Monteur startet um 7:00 Uhr im Betrieb, fährt 40 Minuten zum ersten Kunden, arbeitet dort drei Stunden, fährt 25 Minuten zum zweiten Kunden, arbeitet vier Stunden und ist um 16:05 Uhr zurück im Betrieb (35 Minuten Rückfahrt). Ergebnis: 7 Stunden Arbeit + 1 Stunde 40 Minuten Fahrt = 8 Stunden 40 Minuten Arbeitszeit – abzüglich Pause. Bei einer Sollzeit von 8 Stunden ergibt das 40 Minuten Überstunden. Wer die Fahrzeit nicht erfasst, verschenkt dem Monteur täglich fast zwei Stunden und verletzt zugleich die Aufzeichnungspflicht.

Warum getrennte Erfassung von Fahrt und Arbeit sinnvoll ist

  • Nachkalkulation: Du siehst, wie viel Zeit je Auftrag wirklich auf der Straße liegt – und kannst Routen und Preise anpassen.
  • Abrechnung: Viele Betriebe berechnen Anfahrt und Arbeit unterschiedlich; die Trennung liefert die Grundlage für die Kundenrechnung.
  • Tarifverträge: Falls Fahrzeit anders vergütet wird, brauchst du sie separat ausgewiesen.
  • Transparenz: Mitarbeiter sehen, dass ihre Fahrzeit zählt – das beugt Streit ums Überstundenkonto vor.

In worktrackr erfassen Monteure Fahrt und Arbeit mit zwei getrennten Buttons. Beim Wechsel wird die laufende Zeit automatisch beendet. Beide Zeitarten zählen als geleistete Zeit und fließen in Soll/Ist und Überstundenkonto ein – in Auswertungen und Stundenzetteln bleiben sie dennoch getrennt sichtbar.

Häufige Irrtümer

  • „Fahrzeit ist Privatsache des Monteurs“ – falsch, sobald die Fahrt im Auftrag des Betriebs erfolgt.
  • „Als Beifahrer schläft er ja nur“ – für den Arbeitsschutz zählt die Zeit trotzdem, weil der Mitarbeiter nicht frei über sie verfügen kann.
  • „Wir zahlen eine Pauschale, dann müssen wir nichts erfassen“ – die Aufzeichnungspflicht besteht unabhängig von der Vergütungsform.
  • „Fahrten über 10 Stunden Gesamtzeit sind okay, wenn nur gefahren wird“ – nein, die Höchstarbeitszeit von 10 Stunden gilt inklusive Fahrzeit.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Prüfe immer deinen Tarifvertrag und Arbeitsvertrag oder frage deine Handwerkskammer bzw. einen Fachanwalt.

Häufige Fragen

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